Mrz

25

2010

Aufgaben der Hausverwaltung

Abgelegt in Allgemein

Der Einsatz von Hausverwaltungen ist bei Eigentümergemeinschaften und bei der Vermietung von Mehrfamilienhäusern die übliche Praxis. Dabei sind grundsätzlich zwei Aufgabenbereiche zu unterscheiden.

Das ist zum einen die technische Hausverwaltung, die sich um die Pflege und die Instandhaltung des Eigentums kümmert, um Reparaturen in den Wohnungen oder die Erstellung der Hausordnung. Zum anderen übernimmt die Hausverwaltung es auch, sich um die kaufmännische Verwaltung des Eigentums zu kümmern. Das schließt die Verwaltung der Finanzen in der Regel ein.

Heute gibt es große Unternehmen, die ihre Dienstleistung als Hausverwaltung anbieten. Dazu muss dann zwischen Eigentümern und der Hausverwaltung ein entsprechender Hausverwaltervertrag abgeschlossen werden, in dem alle Details der zu übernehmender Aufgaben geregelt sind. Für diese Dienstleistung, die die Hausverwaltung erbringt, zahlt der Eigentümer ein entsprechendes Entgelt.


Die Hausverwaltung wird mit allen notwendigen Aufgaben betraut. Dazu gehört nicht nur die Erstellung der Hausordnung, sondern auch die Überwachung der Einhaltung, das Erstellen von Wirtschaftsplänen, die Pflege von Grünanlagen rund um das Haus, die Hausreinigung. Der Hausverwalter ist auch der erste Ansprechpartner für die Mieter, wenn es darum geht, Mängel in den Wohnungen anzuzeigen. Hausverwaltungen werden gegebenenfalls mit dem Beitreiben von Mietrückständen beauftragt. Welche Rechte und Befugnisse die Hausverwaltung bekommt, ist immer vertraglich zu regeln, genau so wie die Dauer des Vertrages und die Kündigungsbedingungen.

Heute bedienen sich viele Eigentümer der Dienstleistungen professioneller Hausverwaltungen. Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, was eine Hausverwaltung tun muss, sodass solche Verträge sehr individuell gestaltet werden können. Logischerweise sind die Anforderungen an eine Hausverwaltung von einem Mietshaus mit sechs oder zehn Mietparteien andere als die, wenn ganze Wohnblöcke verwaltet werden müssen. Die Tätigkeit der Hausverwaltung ist aber nicht zu verwechseln mit den Aufgaben eines Hausmeisters, der wiederum kann von der Hausverwaltung eingesetzt werden. Große Wohnungsunternehmen verfügen in der Regel über eigene Hausverwaltungen, die wiederum andere Dienstleister nutzen, um zum Beispiel Hausmeister einzusetzen.

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