Jan
4
2010
Der Bauherr ist in der Haftung im Hinblick auf das Gesetz für erneuerbare Energien
Bauherren, die sich anstatt selbst zu bauen schlüsselfertig errichtete Immobilien oder ein Haus kaufen, sind in der Haftung, dass das Gesetz für erneuerbare Energien tatsächlich eingehalten wird. Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtete über den Hinweis seitens des Verbands Privater Bauherren.
Bei einem Bauauftrag an einen Bauträger zum Bauen für ein schlüsselfertig beziehbares Haus sollte der Bauherr den Bauvertrag genau prüfen, ob der Neubau tatsächlich den gesetzlichen Vorschriften im Gesetz für erneuerbare Energien in Deutschland entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann durchaus der Bauherr in die Haftung genommen werden. Generell ist es wichtig, jegliche Verträge genau zu überprüfen – bei einem Bauvertrag, in dem es um immense Summen geht, sollte dies absolute Priorität vor einer Unterzeichnung haben. Sämtliche zusätzlichen Informationen sollten sich die Bauherren dabei schriftlich vom Bauträger bestätigen lassen, um einen entsprechenden Nachweis über alle getroffenen Vereinbarungen aufbewahren zu können.
Laut dem Gesetz ist geregelt, dass ein Anteil von mindestens 20 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energie gewonnen wird. Der Nachweis über sämtliche Angaben der Bauträger sollte von den Bauherren gut aufbewahrt werden, um sich dadurch für den Notfall entsprechend abzusichern. Um als Bauherr nicht in die Haftung und Verantwortung genommen zu werden, ist jeder Nachweis über die Einhaltung der Bestimmungen im Gesetz für erneuerbare Energien in Deutschland wichtig.
