Der Verband privater Bauherren rät, sich bereits vor Baubeginn über die notwendigen Sicherheiten, wie die Bank Bürgschaft zu informieren. Wie die Welt Online berichtet, sollten die Bauherren vertraglich festlegen, dass die Bank oder andere Bürgen die Bürgschaft auf auf Mängel ausweiten, die während der gesamten Gewährleistungspflicht auftreten.
Im Regelfall haften Unternehmen am Bau 5 Jahre für mögliche Schäden. Dies nutzt den Bauherren ohne eine ausgeweitete Bürgschaft überhaupt nichts, wenn Insolvenzen der jeweiligen Unternehmen, die am Bau beteilitg waren, vorliegen. Durch die Ausweitung der Bank Bürgschaft auf die gesamte Gewährleistungsfrist besteht laut dem Bauherren Verband eine ausreichende Sicherheit. Immer wieder gibt es neue Meldungen über Insolvenzen von Unternehmen am Bau, daher ist dieser Tipp für die Bauherren sicher wichtig.
Außerdem weist der Verband privater Bauherren darauf hin, dass sich die Bauherren bei den Sicherheiten nicht auf herkömmlichen von der Bank verwendeten Formulare zur Bürgschaft verlassen sollten.