Die Richter am OLG Stuttgart fällten das Urteil, dass Gebühren von einer Bausparkasse für einen Bausparvertrag nicht rechtswidrig sind. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen diese Geschäftspraktiken eine Berufungsklage eingelegt – die Klage wurde vom zweiten Zivilsenat abgewiesen. (weiterlesen…)
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