Was versteht man unter Mietkaution?
Als Mietkaution wird eine finanzielle Sicherheitsleistung des Mieters gegenüber dem Vermieter bezeichnet, welche bei Abschluss eines Mietvertrages angewandt wird. Diese nach § 551 BGB geregelte Sicherheitsleistung ist für beide Parteien gleichermaßen nützlich und vorteilhaft – etwa wenn Mietrückstände entstehen oder nach dem Auszug des Mieters Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen fällig werden.
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