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	<title>Bauen &#187; BGB Mietkaution</title>
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	<description>Baufinanzierung, Haus, Garagen und mehr</description>
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		<title>Mietkaution &#8211; Kaution vom Mieter für den Vermieter</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 15:32:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[§ 551 BGB]]></category>
		<category><![CDATA[BGB Mietkaution]]></category>
		<category><![CDATA[Kaution]]></category>
		<category><![CDATA[Konto Mietkaution]]></category>
		<category><![CDATA[Mietkaution anlegen]]></category>
		<category><![CDATA[Mietkaution Bank]]></category>
		<category><![CDATA[Mietkaution zurück]]></category>
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		<category><![CDATA[Rückzahlung Mietkaution]]></category>

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		<description><![CDATA[Was versteht man unter Mietkaution?
Als Mietkaution wird eine finanzielle Sicherheitsleistung des Mieters gegenüber dem Vermieter bezeichnet, welche bei Abschluss eines Mietvertrages angewandt wird. Diese nach § 551 BGB geregelte Sicherheitsleistung ist für beide Parteien gleichermaßen nützlich und vorteilhaft – etwa wenn Mietrückstände entstehen oder nach dem Auszug des Mieters Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen fällig werden.

Die Mietkaution [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was versteht man unter Mietkaution?</strong><br />
Als Mietkaution wird eine finanzielle Sicherheitsleistung des Mieters gegenüber dem Vermieter bezeichnet, welche bei Abschluss eines Mietvertrages angewandt wird. Diese nach § 551 BGB geregelte Sicherheitsleistung ist für beide Parteien gleichermaßen nützlich und vorteilhaft – etwa wenn Mietrückstände entstehen oder nach dem Auszug des Mieters Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen fällig werden.</p>
<p><span id="more-350"></span><br />
Die Mietkaution ist ein gesondert vertraglich zu vereinbarender Bestandteil eines Mietvertrages und darf nur verlangt werden, wenn sie auch in selbigem schriftlich festgehalten ist. Die Höhe einer Mietkaution darf drei Monatsmieten nicht übersteigen wobei in der Regel die Nettomiete die Basis ist. Ob die <a href="http://www.kautionskasse.de" target="_blank">Kaution</a> sofort in einer einzigen oder in Ratenzahlungen vom Mieter geleistet wird, obliegt der Absprache mit dem Vermieter – vom gesetzlichen Standpunkt her ist der Mieter jedoch zu einer Ratenzahlung in gleichgroßen Höhen berechtigt. Auf Wunsch muss der Vermieter dem Mieter jederzeit Auskunft über Verbleib und gegenwärtige Höhe der Mietkaution geben.</p>
<p><strong>Was macht der Vermieter mit der gezahlten Kaution?</strong><br />
Nach Zahlung der Kaution durch den Mieter, muss der Vermieter <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2007_03/2007_075/18.html" target="_blank">die Kaution</a> unverzüglich bei einem Kreditinstitut anlegen und verzinsen. Bei Beendigung eines Mietverhältnisses kann der Mieter die von ihm geleistete Mietkaution in voller Höhe zurückverlangen – sofern seitens des Vermieters keine Gegenansprüche bestehen, hat dieser gegenüber dem Mieter die Kaution inklusive der erwirtschafteten Zinsen abzurechnen und auszubezahlen.</p>
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