Archiv für den Tag: Mietkaution zurück
Mrz
17
2010
Was versteht man unter Mietkaution?
Als Mietkaution wird eine finanzielle Sicherheitsleistung des Mieters gegenüber dem Vermieter bezeichnet, welche bei Abschluss eines Mietvertrages angewandt wird. Diese nach § 551 BGB geregelte Sicherheitsleistung ist für beide Parteien gleichermaßen nützlich und vorteilhaft – etwa wenn Mietrückstände entstehen oder nach dem Auszug des Mieters Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen fällig werden.
